Domain
Werde ich Domain-Inhaber der beantragten Domain?
Ja, Sie werden als Domain-Inhaber (Holder) eingetragen und haben somit alle Rechte an der beantragten Domain.
Hinweis: Um den gesetzlichen Bestimmungen und den Regelungen der DENIC zu entsprechen, muss der administrative Kontakt der Domain (admin-c) in Deutschland ansässig sein.
Die Veröffentlichung der Inhaberdaten in den Whois-Servern der jeweiligen NICs ist zwingende Voraussetzung für die Registrierung einer Domain. Sie sind als Domain-Inhaber z.B. auch verantwortlich für die Verletzung von Rechten Dritter (z.B. Markenschutzrechte). Sie können also keine Domain besitzen und "inkognito" bleiben. Ein Eintrag beim zuständigen NIC und dem zuständigen Whois-Server ist in etwa vergleichbar mit einem Eintrag im Handelsregister.
Die Registrierungsbedingungen der DENIC können Sie hier nachlesen:
DENIC Domainbedingungen
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Verfasser des Artikels: Kundensupport
Revision: 1.0
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